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Aktiengesellschaften

Eine Aktiengesellschaft, kurz: „AG“, ist eine Kapitalgesellschaftsform, deren rechtliche Grundlagen sich im Aktiengesetz finden lassen.
Die Gründung einer AG muss durch mehrere Personen erfolgen. Gegen ein gewisses Startkapital erhalten diese Gründer Aktien der Firma, dieser Vorgang muss durch einen Notar bekundet werden. Eine Aktiengesellschaft teilt sich in die Organe auf. Den Vorstand, die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat.

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Der Vorstand setzt sich in der Regel aus mehreren Personen zusammen, diese bilden die Leitung des Unternehmens. Der Vorstand wird durch einen Dienstvertrag angestellt und unterliegt der Kontrolle durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat wählt die Mitglieder des Vorstandes und kontrolliert wie gesagt dessen Arbeit. Darüber hinaus bildet der Aufsichtrat die Vertretung der AG gegenüber dem Vorstand.
Die Mitglieder im Aufsichtsrat werden wiederum von der Hauptversammlung gewählt. Sie besteht aus allen Aktionären und beschließt Satzungsänderungen und Gewinnverwendung.
Jede Aktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme, einige Beschlüsse, beispielsweise eine Satzungsänderung, erfordern die Zustimmung von mindest drei Viertel der Hauptversammlung.
Für ihre Schulden haftet eine AG mit ihrem Kapital, die Aktionäre verlieren allerdings nur den Wert ihrer Aktien. Bei einer hohen Verschuldung, kann dies allerdings zu einem Totalausfall führen. Wenn bei einer Aktiengesellschaft an Stelle des Vorstandes persönliche haftende Gesellschafter stehen, spricht man von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, kurz: „KGaA“.
Ein Aktionär kann seine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft nicht kündigen, sondern muss seine Anteile, also seine Aktien, in der Regel über die Börse verkaufen. Hier richtet man sich am besten nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, um den bestmöglichen preis für seine Aktien zu erhalten. Das richtige Timing bei Kaufen und Verkaufen von Aktien ist besonders wichtig, damit man einen Gewinn oder zumindest keinen großen Verlust machen kann.

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